Übersetzung von Patenten
Wir verfügen über ein bewährtes Team von Übersetzern und Korrekturlesern, die mit der vom Patentamt der Republik Polen und vom Europäischen Patentamt verlangten Nomenklatur vertraut sind. Wir wissen, wie Patentansprüche formuliert werden müssen, um den Umfang des Patentschutzes korrekt zu definieren. Falls nötig, konsultieren wir Patentanwälte.
Wir haben bereits über hundert Patentanmeldungen, Warenzeichen und eingetragene Designs, einschließlich Schriftstücken bezüglich Streitverfahren, übersetzt, vor allem aus der deutschen, englischen und französischen Sprache ins Polnische und aus dem Polnischen ins Deutsche, Englische und Französische.
Patentanmeldungen betreffen verschiedene Bereiche und erfordern entsprechendes Fachwissen, daher haben wir für die Arbeit an Patentübersetzungen ein Zwei-Phasen-System entwickelt.
1) Erst lassen wir den Text von einem Übersetzer übersetzen, der die betreffende Thematik – sei es Pharmazie, Informatik oder Mechanik – kennt, mit dem gegenwärtigen Stand der Technik auf dem Laufenden ist und daher begreift, worin die Innovation der jeweiligen Erfindung besteht. Alle Übersetzer bekommen von uns ein Glossar mit der patentrechtlichen Terminologie und gemeinsam mit einem Patentanwalt erarbeitete Hinweise für Patentübersetzungen.
2) Dann wird die Übersetzung von einem in der Übersetzung und Verfassung von Patentanmeldungen und der korrekten Formulierung von Ansprüchen geschulten Korrekturleser geprüft. Jegliche Zweifel werden mit dem Übersetzer konsultiert, falls nötig wird ein Patentanwalt zu Rate gezogen.
Diese beiden Arbeitsphasen garantieren eine erstklassige Qualität der Übersetzungen.
Arten von Unterlagen
- Patentanmeldungen
- Warenzeichen
- eingetragene Designs
- Patentansprüche
- Streitverfahren bezgl. Schutzumfang
- Formulare und Anträge